Schließung oder Verlegung in China/Asien – Was Sie als Investor WISSEN MÜSSEN

Wenn Sie Ihre Niederlassungen in China schließen oder (innerhalb oder außerhalb China) verlegen wollen, sprechen Sie uns bitte unbedingt an:

1. Gesetzliche Abfindung:

Bei einer Schließung oder Verlegung ist Ihre Tochtergesellschaft in China verpflichtet, die gesetzliche Abfindungen in Höhe von einem Monat Bruttogehalt pro Beschäftigungsjahr zu zahlen. Wir beobachten jedoch, dass viele deutsche Fabriken in China doppelt so viel an Mitarbeiter gezahlt haben, weil die Behörde und/oder die Mitarbeiter diese überhöhten Abfindungen verlangen. Sie müssen diese überhöhten Forderungen (wenn Sie überhaupt davon wissen) NICHT zustimmen.

2. Steuerliche Prüfung bei der Schließung:

Viele lokale Behörde betrachtet die Schließungsprüfung als die letzte Chance, den deutschen Investoren abzuschöpfen. Deshalb ordnet viele Behörde die Prüfung der kompletten Unterlagen an. Jeder Beleg seit der Gründung wird geprüft! Fast immer findet der Prüfer etwas und Ihre Tochtergesellschaft in China muss dann Steuer mit sehr hohen Verzugszinsen nachzahlen! Zusätzlich wird der Schließungsprozess wegen der Steuerprüfung erheblich verzögert.

APMC verfügt über hervorragende Beziehung mit der lokalen Behörde sowie eine bewährte Methode, wie Ihre Tochtergesellschaft in China ohne eine Betriebsprüfung geschlossen werden kann.

3. Liquidation Ihrer gesamten Vermögensgegenstände in China:

In der Regel verscherben (oder gar verschenken) Ihre Geschäftsführer bzw. der Liquidator in China ihre gesamte Vermögensgegenstände in China an Freunde, Verwandte oder spezialisierte Firmen, die Kickbacks für niedrige Preise zahlen. Oft bekommen Sie nicht mal 10% der Buchwerte Ihrer gesamten Vermögenswerte in China bei einer Schließung.

APMC suchen und sprechen potentielle Käufer systematisch an, und organisiert Auktionen (online und vor Ort). Bisherige Projekte brachte 30%-100% der Buchwerte.

Verkauf statt Schließung

Und warum schließen Sie die Fabrik und zahlen Abfindungen, obwohl Sie die Niederlassung auch verkaufen und Geld dafür bekommen kann? Sie können Wettbewerbsverbot verlangen. D.h. der Käufer muss mit der Belegschaft ANDERE Produkte und Geschäfte machen. Sprechen Sie uns an!